Familienrecht

 

Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. 

Wir sind der Auffassung, dass auch mit einer Trennung, und den damit einhergehenden Problemfeldern, bei einem vernünftigen Umgang mehr erreicht werden kann, als bei einer reinen Konfrontation. Dies gilt umso mehr, wenn in einer Beziehung Kinder vorhanden sind.

 

Im Familienrecht gibt es eine Vielzahl von Themen, aber einige Gebiete spielen in der Praxis nur eine geringe Rolle, wie z.B. das Verlöbnis. 

 

Schwerpunkte im Familienrecht sind insbesondere:

 

  • Scheidung & Versorgungsausgleich
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltsverzicht
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Hausrat

 

Doch was verbirgt sich hinter all den Begriffen? Da kann Ihnen am Besten ein Anwalt helfen.

Ihre Eheschließung steht erst noch bevor, oder in Ihrer Ehe läuft alles prima? Gerade dann haben Sie die besten Voraussetzungen um Ihrer Ehe mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament zu geben. Gerade wenn Sie ein Unternehmen haben, ist es sinnvoll nun schon klare Regelungen für eine etwaige Trennung zu treffen. Denn ansonsten könnte dies später die Existenz gefährden.

 

Auch auch wenn Sie sich schon zu einer Trennung entschlosen haben, können viele Dinge ohne Streitereien erledigt werden. Dies zum Beispiel durch eine:

  • Trennungsvereinbarung, oder
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

 

Wann sollten Sie den Weg zum Anwalt gehen?

So früh wie möglich! Die Scheidung zeigt deutlich, wie wichtig klare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu Ihrem Anwalt spart Geld, Zeit und Ärger!

 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Scherer ist Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.

 

Weitere Informationen, und Begriffsdefinitionen zum Thema Scheidung finden Sie unter www.scheidung.org.

 

Aktuelles vom Familienrecht

mit Genehmigung von openJur

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.08.2022 - 5 UFH 3/22
Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung
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AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 28.07.2022 - 2 F 88/21
>> Mehr lesen

BGH, Beschluss vom 29.06.2022 - XII ZB 153/21
Zur Erstreckung der Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB auf den Vatersnamen russischen Rechts (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Dezember 2021 - XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421).
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