... damit später wirklich alles klar ist!
Traurig, aber wahr. Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann: Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich aber immens wichtig: "Haben Sie schon Ihr Testament gemacht ?"
Kein Testament - und nun?
Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Darüber wer nach dem Gesetz zuerst erbt und
andere Verwandte ausschließt, können wir Sie informieren.
Nur: nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach
Ihrem Tod entwickeln sollen.
Ohne eindeutiges Testament gibt es oftmals jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut Ihres Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Wir helfen Ihnen Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen zu können.
Im Rahmen der Erbfolgeregelung sind z.B. wichtige Fragen:
Mit Ihrem Anwalt können und sollen Sie alles besprechen. Persönliche Bedenken, Fragen der Testamentsverwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall.
Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Unzählige Fragen kommen auf Sie zu, wie z.B.:
Wir helfen Ihnen weiter!
Wir helfen Ihnen den Wert der Erbschaft zu ermitteln. Vom vorhandenen Vermögen sind Schulden abzuziehen. Je nach Höhe der Schulden, beraten wir Sie, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollten. Zu
entscheiden, ob Sie eine Erbschaft ausschlagen, haben Sie in der Regel nur wenige Wochen Zeit, danach ist es zu spät. Sie haften dann für die Schulden des Erblassers.
Deshalb: So früh wie möglich zu Ihrem Anwalt, er kennt alle Fristen und Antworten. Wir beraten Sie individuell und in Ihrem Interesse!