Arbeitsrecht

 

 

Wir beraten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts.

Dabei prüfen wir vorhandene, oder erstellen neue, Arbeitsverträge. Wir beraten Sie zu Ansprüchen hinsichtlich Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen, Elternzeit, etc.  Bei Auseinandersetzungen begleiten wir Sie bei allen Themen rund um das Arbeitsverhältnis. Sei es bei Gesprächen mit dem Integrationsamt, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder im gerichtlichen Verfahren.

 

Eine Kündigung muss nicht immer das Ende des Arbeitsverhältnisses sein, und nicht jede Abmahnung hat eine Kündigung zur Folge. Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts weist einige Besonderheiten auf, die es sinnvoll machen sich Unterstützung bei einem Fachmann zu holen. 

 

Das Arbeitsrecht ist zunächst grundsätzlich in die Bereiche Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht zu unterscheiden.

 

Beim Individualarbeitsrecht geht es um den Teil des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber regelt.

 

Beim Kollektivarbeitsrecht handelt es sich um den Teil des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) und Belegschaftsvertretungen (z.B. Betriebsrat) zu ihren Mitgliedern, sowie zu ihrer Gegenseite regelt. Hierunter fallen insbesondere Fragen des Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrechts.

 

Wir vertreten unsere Mandanten von Beginn eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, bis zu dessen Ende. Dies beginnt bereits bei Fragen zur Stellenanzeige / Stellenausschreibung, über Inhalte des Arbeitsvertrages, über Elternzeit und Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zur Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Renteneintritt, oder Auslauf einer Befristung.

 

Darunter falle auch Punkte wie:

  • Probezeit
  • Versetzung
  • Maximale Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Abmahnungen
  • Weihnachts- & Urlaubsgeld
  • Urlaub
  • Kündigung
  • Zeugnis

 

Wir vertreten nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber.

Wir betreuen im Arbeitsrecht schon seit vielen Jahren die Arbeitgeberverbände:

Groß- und Außenhandelsverband, Verlage und Dienstleistungen Pfalz e.V., sowie den

Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz e.V.  

Für Sie als Arbeitgeber sind wir in allen Personalangelegenheiten Ihr zuverlässiger Partner. Wir beraten Sie zum Beispiel darüber:

  • wie Sie Arbeitsverträge abschließen und optimal gestalten,
  • ob für Ihren Berieb, und für welche Arbeitnehmer, das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt,
  • wann und wie Sie richtig kündigen können,
  • wie weit Sie an Tarifverträge gebunden sind.

 

Zweifelos erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung, aber nicht jede Kündigung ist auch arbeitsrechtlich gerechtfertigt. Wir helfen Ihnen auch vor Ausspruch einer Kündigung zu prüfen, ob diese der richtige Weg in Ihrem individuellen Fall ist. Sprechen Sie daher rechtzeitig, d.h. als Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung, oder als Arbeitnehmer direkt nach Erhalt der Kündigung, mit uns. Dies hilft gerichtliche Prozesse zu vermeiden, oder - was noch viel wichtiger ist - sich unnötige Wege, oder Verfahrenszeiten, zu ersparen.

 

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