Erbrecht

 

... damit später wirklich alles klar ist!

Traurig, aber wahr. Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann: Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich aber immens wichtig: "Haben Sie schon Ihr Testament gemacht ?"

 

Kein Testament - und nun?

Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Darüber wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, können wir Sie informieren.
Nur: nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen.

 

Ohne eindeutiges Testament gibt es oftmals jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut Ihres Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Wir helfen Ihnen Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen zu können.

 

Im Rahmen der Erbfolgeregelung sind z.B. wichtige Fragen:

  • Wie sichere ich meinen Ehepartner / Partner ab?
  • Wie verhindere ich, daß die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen?
  • Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
  • Kann ich verhindern, daß Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden?
  • Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben?

Mit Ihrem Anwalt können und sollen Sie alles besprechen. Persönliche Bedenken, Fragen der Testamentsverwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall.

 

Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Unzählige Fragen kommen auf Sie zu, wie z.B.:

  • Erben Sie allein oder mit anderen zusammen?
  • Wieso sind Sie Erbe - als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung, zum Beispiel ein Testament, verfaßt?
  • Woraus besteht die Erbschaft?
  • Ist ein Haus da und wenn ja, ist das Haus mit Hypotheken belastet?
  • Haften Sie als Erbe für die Schulden des Erblassers?
  • Müssen Sie die Erbschaft annehmen oder nicht?
  • Sind die Beerdigungskosten Schulden, die das Erbe mindern?
  • An wen ist die Lebensversicherung auszuzahlen - an den Erben oder an den, den der Erblasser für den Todesfall als Berechtigten in den Versicherungsvertrag eingesetzt hat?
  • Muß der Erbe, weil er Erbe geworden ist, auch eigene Steuern zahlen?

 

Wir helfen Ihnen weiter!


Wir helfen Ihnen den Wert der Erbschaft zu ermitteln. Vom vorhandenen Vermögen sind Schulden abzuziehen. Je nach Höhe der Schulden, beraten wir Sie, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollten. Zu entscheiden, ob Sie eine Erbschaft ausschlagen, haben Sie in der Regel nur wenige Wochen Zeit, danach ist es zu spät. Sie haften dann für die Schulden des Erblassers.

 

Deshalb: So früh wie möglich zu Ihrem Anwalt, er kennt alle Fristen und Antworten. Wir beraten Sie individuell und in Ihrem Interesse!

 

Aktuelles vom Erbrecht

mit Genehmigung von openJur

BGH, Urteil vom 24.01.2019 - IX ZR 233/17
Zu den Voraussetzungen eines Anerkenntnisses im Auskunftsprozess des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben.
>> Mehr lesen

BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZB 20/18 u.a.
Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich ...
>> Mehr lesen

BGH, Urteil vom 29.06.2016 - IV ZR 387/15
Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1. Januar 2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe e ...
>> Mehr lesen

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