Informationen

Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen, die Ihnen und uns die Arbeit erleichtern können. So z.B. Musterformulare für die uns zu erteilenden Vollmachten, Vorlagen zur Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe.

 

 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe), was ist das?

Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe.

 

Die Beratungshilfe
ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.

 

Antrag auf Beratungshilfe
agI1.pdf
PDF-Dokument [646.1 KB]

Die Prozeßkostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
sichert Ihnen die Hilfe eines Anwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Insbesondere in familienrechtlichen Verfahren wird diese Hilfe als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet.
 

Antrag auf Prozeß- / bzw. Verfahrenskostenhilfe
zp1a.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]

Wann und wie gibt es diese Hilfen?
Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.

 

Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, so müssen Sie vor einem Besuch beim Anwalt bereits einen Beratungshilfeschein erhalten haben. Im Nachhinein wird Ihnen meist keine Beratungshilfe genehmigt. Nehmen Sie daher alle relevanten Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, und Nachweise für finanzielle Belastungen, wie Mietverträge, Kontoauszüge, u.ä.)  zum Amtsgericht mit, um dort einen Beratungshilfeschein zu erhalten. Mit diesem Schein können Sie dann einen Termin bei uns vereinbaren.

 

Um beurteilen zu können, ob Ihnen Prozeßkostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zusteht, bringen Sie alle notwendigen Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag etc. mit. Er wird Ihnen sagen, ob Aussichten bestehen, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Orientieren Sie sich (bzgl. der mitzubringenden Unterlagen) an dem hier vorhandenen Antragsformular.

 

Bitte beachten Sie:

Prozeßkosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe deckt nur Ihre Kosten für Ihren Anwalt. Sollten Sie im Verfahren (auch nur teilweise) unterliegen, und dadurch Kosten für einen gegnerischen Anwalt entstehen, so müssen Sie diese grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn Ihnen Prozeßkosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.

Vollmachten - wofür braucht mein Anwalt so etwas?

Sie finden hier auch unterschiedliche Vorlagen für Vollmachten. Es ist notwendig, dass die entsprechende Vollmacht uns im Original, d.h. mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift bei einer Mandatserteilung vorliegt. Denn wenn wir für Sie rechtverbindliche Erklärungen abgeben sollen, so ist in den meisten Fällen erforderlich eine Originalvollmacht unseren Schreiben beizufügen, ansonsten könnten Sie rechtliche Nachteile haben. Die Vollmachten dienen auch als Nachweis, dass wir Sie vertreten sollen.

 

Allgemeine Vollmacht
Vollmacht-allgemein.pdf
PDF-Dokument [14.2 KB]
Vollmacht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Prozessvollmacht in Arbeitsgerichtssache[...]
PDF-Dokument [29.6 KB]
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